Sie sorgen sich um jemanden – und kommen nicht durch
Die Wohnung Ihrer Mutter, Ihres Vaters, Ihres Kindes oder Ihres Partners ist längst kein Zuhause mehr. Sie haben geredet, gedrängt, geschwiegen, vielleicht heimlich aufgeräumt – und es ist eher schlimmer geworden. Bevor Sie den nächsten Schritt machen: Reden Sie einmal mit jemandem, der das jede Woche sieht.
Wir sind auf das Messie-Syndrom spezialisiert – und beraten Angehörige auch dann, wenn die betroffene Person noch nichts davon wissen soll.
- Beratung auch ohne Wissen des Angehörigen
- Wir sagen ehrlich, was gut tut – und was schadet
- Nichts passiert überraschend oder gegen den Willen
- Räumung auf Wunsch in Etappen, Raum für Raum
- Vermittlung an Fachstellen, wenn mehr nötig ist
Ohne Zeitdruck Absolut vertraulich Auch nur zum Reden
Was gut tut – und was fast immer schadet
Fast alle Angehörigen machen dieselben gut gemeinten Fehler. Sie kosten Vertrauen, und Vertrauen ist das Einzige, worüber diese Tür aufgeht.
| Situation | Was gut tut | Was schadet |
|---|---|---|
| Das erste Gespräch | Fragen, wie es ihm oder ihr damit geht | Sagen, wie schlimm es aussieht |
| Aufräumen | Gemeinsam, in kleinen Portionen, mit Pausen | Heimlich wegwerfen, während er/sie weg ist |
| Tempo | Ein Raum, ein Termin, ein Erfolgserlebnis | Ultimatum: „bis Ende des Monats ist das weg“ |
| Entscheidungen | Die betroffene Person entscheidet, was bleibt | Über den Kopf hinweg entscheiden |
| Andere einbeziehen | Eine Vertrauensperson, ruhig und angekündigt | Die ganze Familie aufbieten, Fotos herumzeigen |
| Wenn nichts geht | Fachstelle einschalten, dranbleiben | Kontakt abbrechen oder alles allein stemmen |
Wenn Sie einen dieser Fehler schon gemacht haben: Das haben fast alle. Es ist reparabel – meistens sogar leichter, als Sie gerade denken.
Behutsam, aber nicht endlos
Rücksicht heißt nicht Stillstand. Wir arbeiten in dem Tempo, das der Mensch mitgehen kann – und benennen trotzdem klar, wenn eine Frist läuft.
Gespräch nur mit Ihnen
Sie schildern die Lage – am Telefon oder per WhatsApp, ohne dass Ihr Angehöriger davon wissen muss. Wir sortieren mit Ihnen, was gerade wirklich dringend ist und was warten kann.
Kostenlos und ohne Verpflichtung.Ein realistischer erster Schritt
Selten ist es die Kompletträumung. Oft ist es ein einziger Raum, ein Kennenlerntermin ohne Auftrag oder erst einmal die Frage, ob eine Fachstelle dazukommen sollte.
Angekündigt, nie überraschend.Räumung – mit dem Menschen, nicht gegen ihn
Ihr Angehöriger entscheidet, was bleibt. Dokumente, Fotos und Wertsachen legen wir zur Seite. Auf Wunsch über mehrere Termine, mit Pausen, ohne Publikum.
Festpreis nach kostenloser Besichtigung.Danach bleibt jemand da
Wiederkehrende Aufräumtermine, ein Blick alle paar Wochen, eine Nummer für den Fall, dass es wieder kippt. Damit Sie nicht wieder allein zusehen müssen.
Zur Beratung & Begleitung →Wo Angehörige meistens feststecken
„Er lässt mich nicht rein"
Der häufigste Anruf bei uns. Wir stehen niemandem unangekündigt vor der Tür. Stattdessen überlegen wir mit Ihnen, welcher kleine Schritt gerade möglich ist – und wer ihn am besten anspricht.
Der Vermieter droht mit Kündigung
Jetzt zählt Tempo und Dokumentation. Wir sagen Ihnen, was der Vermieter üblicherweise sehen will, und kommen auf Wunsch zum Termin mit. Rechtsberatung übernimmt eine Anwältin oder der Mieterverein – wir stellen den Kontakt her.
Es gibt eine rechtliche Betreuung
Dann hängt vieles am Aufgabenkreis der Betreuung. Wir arbeiten regelmäßig mit Betreuerinnen und Betreuern zusammen und dokumentieren so, wie es dort gebraucht wird. Für Betreuung & Behörden →
Sie wohnen weit weg
Viele unserer Auftraggeber leben nicht in Bayern. Wir können Besichtigung, Räumung und Übergabe komplett ohne Ihre Anwesenheit abwickeln – mit Fotos, Protokoll und einer festen Ansprechperson.
Es geht um Tiere
Wenn zu viele Tiere in der Wohnung leben, braucht es ein anderes Vorgehen und andere Stellen. Zur Seite Animal Hoarding →
Der Angehörige ist verstorben
Dann kommen Trauer, Fristen und Behörden gleichzeitig. Wir gehen behutsam mit Erinnerungsstücken um und übernehmen den Rest. Zu Nachlass & Todesfall →
Sie sind selbst am Ende
Jahrelange Sorge macht müde. Ein Entlastungsgespräch ist kein Luxus, sondern oft die Voraussetzung dafür, dass Sie überhaupt weiterhelfen können.
Sie wissen nicht, wo anfangen
Dann rufen Sie einfach an und erzählen der Reihe nach. Sortieren ist unser Beruf – das gilt auch für Gespräche.
„Wir machen aus Ihrer Sorge keinen Auftrag."
Sie rufen an, weil Sie nicht mehr weiterwissen – nicht, weil Sie eine Dienstleistung kaufen wollen. Wenn eine Räumung gerade nicht das Richtige ist, sagen wir das. Auch dann, wenn es uns einen Auftrag kostet.
- Erstgespräch kostenlos ohne Verpflichtung
- Wir melden uns nie ungefragt bei Ihrem Angehörigen Sie geben den Takt vor
- Kein Drängen, keine Frist von unserer Seite nur, wenn eine echte läuft
- Festpreis, wenn geräumt wird nach kostenloser Besichtigung
- Diskretion nach außen neutrale Fahrzeuge, kein Logo
Was Angehörige uns am häufigsten fragen
Darf ich die Wohnung meines Angehörigen einfach räumen lassen?
Nein – nicht ohne Einverständnis. Solange Ihr Angehöriger geschäftsfähig ist, entscheidet er allein über seine Wohnung und seine Sachen, auch wenn Sie Mietvertrag oder Schlüssel haben. Eine Räumung gegen den Willen brauchen wir gar nicht erst zu planen: Sie ist rechtlich heikel und wirkt in der Sache fast nie. Anders liegt es bei einer rechtlichen Betreuung mit entsprechendem Aufgabenkreis oder bei einem gerichtlichen Räumungstitel des Vermieters. Verbindlich klären kann das nur eine Anwältin oder das Betreuungsgericht – wir sagen Ihnen, an wen Sie sich wenden können.
Mein Angehöriger lässt niemanden rein. Was jetzt?
Das ist der häufigste Anruf, den wir bekommen. Wir kommen nicht überraschend vorbei und drängen niemanden. Meistens beginnen wir mit einem Gespräch, an dem Ihr Angehöriger gar nicht teilnehmen muss, und überlegen mit Ihnen, welcher kleine erste Schritt realistisch ist – oft ein einzelner Raum oder ein Termin ohne jede Verpflichtung.
Was schadet mehr, als es nützt?
Heimlich wegwerfen, Ultimaten setzen, Fotos herumzeigen, Druck über andere Familienmitglieder aufbauen und die berühmte Überraschungsaktion, während der Betroffene im Urlaub ist. Alles davon führt fast immer dazu, dass die Tür danach endgültig zu bleibt – und die Wohnung sich schneller wieder füllt als vorher.
Kann ich anrufen, ohne dass mein Angehöriger es erfährt?
Ja. Ein Beratungsgespräch mit Ihnen ist völlig unabhängig davon, ob und wann Ihr Angehöriger einbezogen wird. Wir melden uns nur so bei Ihnen, wie Sie es vorgeben – und niemals ungefragt bei der betroffenen Person.
Wer bezahlt die Räumung?
In der Regel der Auftraggeber – also entweder die betroffene Person, Sie als Angehöriger oder bei bestehender rechtlicher Betreuung die Betreuung aus dem Vermögen. Je nach Situation kommen Kostenträger wie Sozialamt oder Pflegekasse in Betracht. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch offen, welche Stellen zuständig sein können, und begleiten Sie zur Antragstellung. Was am Ende bewilligt wird, entscheiden diese Stellen, nicht wir.
Wie schnell kann es losgehen, wenn es eilt?
Die Besichtigung ist oft innerhalb von 48 Stunden möglich, die Räumung je nach Umfang kurz danach. Wenn eine Wohnungsübergabe oder eine Frist vom Amt ansteht, sagen Sie uns das Datum – wir richten uns danach.
Erzählen Sie einfach der Reihe nach
Sie müssen nichts vorbereiten und nichts beschönigen. rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche – Rückmeldung meist innerhalb weniger Stunden.